1. Grundlagen
1.1. Diese AVB regeln die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien des Vermittlungsvertrages. Subsidiär sind die Regeln des Schweizerischen Obligationenrechts anwendbar.
1.2. Diese AVB gelten ungeachtet allfälliger Verweise des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer.
1.3. Die Inhalte der Website helvetic-service.com sind für die Helveticprime Service GmbH nicht verbindlich und begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Vornahme irgendwelcher Finanztransaktionen. Die Ergebnisse des Anfrage-Rechners sind unverbindliche Orientierungswerte.
1.4. Die Helveticprime Service GmbH ist weder ein Kreditinstitut noch eine Sanierungsgesellschaft. Es werden weder Kredite noch Darlehen zur Verfügung gestellt oder vermittelt.
1.5. Die Helveticprime Service GmbH stellt Informationen zu den Themen Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung und vermittelt den Kontakt zu spezialisierten Sanierungspartnern.
1.6. Alle Online-Informationen sowie die Anfrage und Erstanalyse sind kostenlos. Sollten bei einer konkreten Anfrage Kosten entstehen, wird der Kunde vorab über Umfang und Höhe informiert. Ohne ausdrückliche Bestätigung bzw. Beauftragung durch den Kunden werden keine Kosten verrechnet.
1.7. Es entstehen keine Kosten für Anfragen, deren weitere Bearbeitung die Helveticprime Service GmbH ablehnen muss.
1.2. Diese AVB gelten ungeachtet allfälliger Verweise des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer.
1.3. Die Inhalte der Website helvetic-service.com sind für die Helveticprime Service GmbH nicht verbindlich und begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Vornahme irgendwelcher Finanztransaktionen. Die Ergebnisse des Anfrage-Rechners sind unverbindliche Orientierungswerte.
1.4. Die Helveticprime Service GmbH ist weder ein Kreditinstitut noch eine Sanierungsgesellschaft. Es werden weder Kredite noch Darlehen zur Verfügung gestellt oder vermittelt.
1.5. Die Helveticprime Service GmbH stellt Informationen zu den Themen Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung und vermittelt den Kontakt zu spezialisierten Sanierungspartnern.
1.6. Alle Online-Informationen sowie die Anfrage und Erstanalyse sind kostenlos. Sollten bei einer konkreten Anfrage Kosten entstehen, wird der Kunde vorab über Umfang und Höhe informiert. Ohne ausdrückliche Bestätigung bzw. Beauftragung durch den Kunden werden keine Kosten verrechnet.
1.7. Es entstehen keine Kosten für Anfragen, deren weitere Bearbeitung die Helveticprime Service GmbH ablehnen muss.
2. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen
2.1. Mit der Anfrage erfragt der Kunde kostenlos, ob die Helveticprime Service GmbH ihm eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen.
2.2. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AVB gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
2.3. Ergeben die Vorabklärungen, dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen zur Sanierung der finanziellen Situation des Kunden bereit erklärt, teilt die Helveticprime Service GmbH dies dem Kunden mit.
2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vermittlungsvertrag kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem eine allfällig vereinbarte Vermittlungsgebühr bei der Helveticprime Service GmbH verbucht ist.
2.5. Der Sanierungsvertrag selbst kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Partner zustande.
2.2. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AVB gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
2.3. Ergeben die Vorabklärungen, dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen zur Sanierung der finanziellen Situation des Kunden bereit erklärt, teilt die Helveticprime Service GmbH dies dem Kunden mit.
2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vermittlungsvertrag kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem eine allfällig vereinbarte Vermittlungsgebühr bei der Helveticprime Service GmbH verbucht ist.
2.5. Der Sanierungsvertrag selbst kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Partner zustande.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages, eine allfällig vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.
3.2. Die Vermittlungsgebühr deckt namentlich folgende Leistungen: Aktenanlage, Datenerfassung und -speicherung, Aufbereitung der Unterlagen, Korrespondenz- und Kommunikationsaufwand sowie das Einholen des Sanierungsvertrages.
3.3. Der Kunde versichert, dass sämtliche Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige Angaben können die sofortige Auflösung des Vermittlungsvertrages und Schadenersatz zur Folge haben.
3.4. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
3.5. Bei Zahlungsverzug ist die Helveticprime Service GmbH berechtigt, Mahnkosten von CHF 25.– pro Mahnung zu verrechnen sowie die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
3.6. Der Kunde hat alle Auslagen zu vergüten, welche der Helveticprime Service GmbH durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.
3.2. Die Vermittlungsgebühr deckt namentlich folgende Leistungen: Aktenanlage, Datenerfassung und -speicherung, Aufbereitung der Unterlagen, Korrespondenz- und Kommunikationsaufwand sowie das Einholen des Sanierungsvertrages.
3.3. Der Kunde versichert, dass sämtliche Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige Angaben können die sofortige Auflösung des Vermittlungsvertrages und Schadenersatz zur Folge haben.
3.4. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
3.5. Bei Zahlungsverzug ist die Helveticprime Service GmbH berechtigt, Mahnkosten von CHF 25.– pro Mahnung zu verrechnen sowie die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
3.6. Der Kunde hat alle Auslagen zu vergüten, welche der Helveticprime Service GmbH durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.
4. Zu vermittelnder Sanierungsvertrag
4.1. Das vermittelte Sanierungsunternehmen ist bestrebt, mit Vollmacht des Kunden mit dessen Gläubigern eine Reduktion der Schulden und eine ratierliche Zahlung der gesamten Verbindlichkeiten auszuhandeln.
4.2. Die Sanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Vertrages die mit dem Kunden vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese gemäss den Vereinbarungen an die Gläubiger weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.
4.3. Der Sanierungsvertrag wird dem Kunden schriftlich zugestellt.
4.4. Kommt der Sanierungsvertrag aus Gründen nicht zustande, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet die Helveticprime Service GmbH ein bereits geleistetes Vermittlungshonorar zurück.
4.2. Die Sanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Vertrages die mit dem Kunden vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese gemäss den Vereinbarungen an die Gläubiger weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.
4.3. Der Sanierungsvertrag wird dem Kunden schriftlich zugestellt.
4.4. Kommt der Sanierungsvertrag aus Gründen nicht zustande, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet die Helveticprime Service GmbH ein bereits geleistetes Vermittlungshonorar zurück.
5. Widerrufsrecht
5.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung informieren Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) an: Helveticprime Service GmbH, Chamerstrasse 176, 6300 Zug, Schweiz; E-Mail: office@helvetic-service.com. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
Folgen des Widerrufs: Bei einem Widerruf erstatten wir Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Mitteilung, und zwar mit demselben Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Entgelte werden Ihnen dafür nicht berechnet. Haben Sie verlangt, dass unsere Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung.
5.2. Der Widerruf muss nicht begründet werden; eine eingeschriebene Zustellung wird empfohlen.
5.3. Wurde dem Kunden der vermittelte Sanierungsvertrag bereits zugestellt, ist dieser im Original mit dem Widerruf zurückzusenden.
5.4. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass vor Ablauf der Frist mit der Tätigkeit begonnen wird, und erklärt, vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung Kenntnis zu haben.
Folgen des Widerrufs: Bei einem Widerruf erstatten wir Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Mitteilung, und zwar mit demselben Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Entgelte werden Ihnen dafür nicht berechnet. Haben Sie verlangt, dass unsere Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung.
5.2. Der Widerruf muss nicht begründet werden; eine eingeschriebene Zustellung wird empfohlen.
5.3. Wurde dem Kunden der vermittelte Sanierungsvertrag bereits zugestellt, ist dieser im Original mit dem Widerruf zurückzusenden.
5.4. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass vor Ablauf der Frist mit der Tätigkeit begonnen wird, und erklärt, vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung Kenntnis zu haben.
6. Datenschutz
6.1. Die Helveticprime Service GmbH richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die über ihn gesammelten Daten einzusehen. Es gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.
6.2. Personendaten werden zur technischen und organisatorischen Abwicklung der Dienstleistungen und zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet.
6.3. Eine Weitergabe von Personendaten an Sanierungspartner erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
6.4. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken jederzeit telefonisch oder schriftlich untersagen.
6.2. Personendaten werden zur technischen und organisatorischen Abwicklung der Dienstleistungen und zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet.
6.3. Eine Weitergabe von Personendaten an Sanierungspartner erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
6.4. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken jederzeit telefonisch oder schriftlich untersagen.
7. Haftung
7.1. Die Helveticprime Service GmbH haftet nur für Schäden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für direkte oder indirekte Folgeschäden und Drittschäden ist ausgeschlossen.
7.2. Jegliche Haftung entfällt, wenn:
7.3. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste erfolgt auf eigenes Risiko.
7.4. Die Helveticprime Service GmbH vermittelt lediglich den Kontakt zwischen dem Kunden und einer Sanierungsgesellschaft. Sie übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Sanierungsverträge sowie für Handlungen oder Unterlassungen der Sanierungsgesellschaft.
7.5. Es besteht keine Garantie, dass ein Sanierungsvertrag zustande kommt. Der Entscheid über Annahme oder Ablehnung liegt bei der Sanierungsgesellschaft und/oder beim Kunden.
7.2. Jegliche Haftung entfällt, wenn:
- der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet, oder
- der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
7.3. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste erfolgt auf eigenes Risiko.
7.4. Die Helveticprime Service GmbH vermittelt lediglich den Kontakt zwischen dem Kunden und einer Sanierungsgesellschaft. Sie übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Sanierungsverträge sowie für Handlungen oder Unterlassungen der Sanierungsgesellschaft.
7.5. Es besteht keine Garantie, dass ein Sanierungsvertrag zustande kommt. Der Entscheid über Annahme oder Ablehnung liegt bei der Sanierungsgesellschaft und/oder beim Kunden.
8. Sonstiges
8.1. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen bedürfen der Schriftform.
8.2. Mitteilungen an die zuletzt genannte Adresse des Kunden (postalisch oder per E-Mail) gelten als zugestellt.
8.3. Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
8.4. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zug, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
8.2. Mitteilungen an die zuletzt genannte Adresse des Kunden (postalisch oder per E-Mail) gelten als zugestellt.
8.3. Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
8.4. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zug, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
